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Niederlande

In allen europäischen Ländern ist Cannabis verboten, auch in den Niederlanden. 

Da Konsument*innen aus NRW häufig ihre Cannabisprodukte in den Niederlanden kaufen, soll hier die niederländische Rechtssituation kurz erläutert werden.

Die Existenz von Coffee-Shops in den Niederlanden, in denen Haschisch und Marihuana verkauft werden, basiert auf einer Liberalisierung des Drogenstrafrechtes bei der Verfolgung der sogenannten Kleindelikte. Das bedeutet: auch in den Niederlanden sind Cannabisprodukte gesetzlich verboten, aber der Umgang mit ihnen von Seiten des Staates und somit auch der Polizei wird unter bestimmten Voraussetzungen geduldet.

Die niederländische Polizei ist, anders als die deutsche Polizei, bei Bagatelldelikten nicht unbedingt zur Strafverfolgung verpflichtet (Opportunitätsprinzip). Sie kann bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität andere Prioritäten setzen wie beispielsweise die Verfolgung von Großdealern und Herstellern.

05.08.2019

AHOJ-G Kriterien

Die Niederländer gehen pragmatischer mit gesellschaftlichen und gesetzlichen Konfliktfeldern um und nehmen häufiger Kurskorrekturen ihrer Rechtspraxis vor.

Der Verkauf kleinerer Mengen Cannabis in Coffeeshops ist auch strafbar, wird in der Praxis aber nur verfolgt, wenn sich Betreiber*innen nicht an die so genannten AHOJ-G Kriterien halten.

  • A steht für "no Advertising", d.h. es darf keine Werbung für Drogen erfolgen.
  • H steht für "keine harten Drogen", d.h. es dürfen keine harten Drogen wie Kokain, Heroin, Amphetamin, LSD, etc. verkauft werden.
  • O steht für "no Overlast", d.h. es dürfen keine Belästigungen für die Umgebung entstehen.
  • J steht für "keine Jugendliche", d.h. es dürfen keine Drogen an Personen unter 18 Jahren verkauft werden, und
  • G steht für "keine großen Mengen", d.h. es dürfen pro Kunde höchstens 5 Gramm Cannabis abgegeben werden.

Minderjährigen ist der Zutritt verboten. Die erworbenen Cannabisprodukte müssen in der Regel vor Ort im jeweiligen Coffeeshop konsumiert werden.

Mit dieser speziellen Coffeeshop-Regelung soll eine Trennung der Märkte für harte und weiche Drogen erreicht werden. Man möchte verhindern, dass Cannabiskonsument*innen mit harten Drogen und/oder mit schwerwiegender Kriminalität in Kontakt kommen. Des Weiteren soll auch dem Drogentourismus, insbesondere aus Deutschland, Einhalt geboten werden. Die 5-Gramm-Grenze, der "Vor Ort"-Konsum und das bestehende Ausfuhr- und Schmuggelverbot sollen die Anziehungskraft der Coffeeshops auf die deutschen Cannabiskonsument*innen verringern.

Bei Verstößen leiten die niederländischen Behörden ein Strafverfahren ein, das von einem deutschen Staatsanwalt am Wohnort der Beschuldigten in der Bundesrepublik Deutschland weiter verfolgt wird.
Selbst wenn mit einer Einstellung gemäß § 31 a Betäubungsmittelgesetz gerechnet werden kann, bleibt immer noch der Tatbestand des versuchten Einfuhrschmuggels aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland. Hier muss in jedem Fall mit einer Anklage vor einem deutschen Gericht gerechnet werden.

Grundsätzlich gilt: Deutsche Cannabiskonsument*innen gehen ein erhöhtes strafrechtliches Verfolgungsrisiko ein, wenn sie in den Niederlanden oder auf der Rückreise mit Cannabisprodukten angetroffen werden.